Im jüngst verabschiedeten EEG-Osterpaket ist bereits die Streichung der Vorschrift für Neuanlagen ab 2023 beschlossen. Weitere gesetzliche Änderungen werden jetzt angestrebt, um dies auch für bestehende Photovoltaik-Anlagen durchzusetzen. So soll die Bedeutung des Erdgases für die Stromversorgung zurückgedrängt werden.
Die 70-Prozent-Begrenzung am Netzeinspeisepunkt soll nun auch für bestehende Photovoltaik-Anlagen fallen. Dies sieht ein neues „Energiesicherungspaket“ des Bundeswirtschaftsministeriums vor.
Aktuell unterliegen Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt Leistung der Regelung, dass am Netzverknüpfungspunkt die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzt wird. Vor dem EEG 2021 betraf es sogar alle Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung. Mit dem EEG-Osterpaket entschieden Bundestag und Bundesrat zu Monatsanfang, dass die Regelung ab dem 1. Januar 2023 für Neuanlagen entfällt.
Im Zuge der sich verschärfenden Gas-Krise und drohenden Engpässen bei der Stromversorgung ist die Bundesregierung wohl nochmal in sich gegangen. Am Donnerstag stellte der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ein zusätzliches „Energiesicherungspaket“ vor. Es besteht im Kern aus drei Elementen: Die Befüllung der Gasspeicher wird noch einmal gestärkt, der Erdgasverbrauch in der Stromerzeugung gesenkt sowie Effizienz- und Einsparmaßnahmen ausgeweitet.
Als Maßnahme zur Senkung des Erdgasverbrauches sollen die Erneuerbaren einen stärkeren Beitrag leisten, um Erdgas aus dem Strombereich zu verdrängen. Dabei stünden Biomasse und Photovoltaik im Fokus. Insbesondere die Biogaserzeugung solle ausgeweitet werden, indem unter anderem die vorgegebenen jährliche Maximalproduktion der Anlagen ausgesetzt wird, erklärte das Ministerium. Damit die Photovoltaik-Anlagen ebenfalls mehr Strom einspeisen können, sei angestrebt, die 70 Prozent-Kappungsregel für Bestandsanlagen zu streichen. „Derartige Maßnahmen verlangen gesetzliche Änderungen, die eng innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden“, hieß es aus dem Ministerium weiter. Die Maßnahmen für das „Energiesicherungspaket“ würden in den kommenden Wochen und nach der Sommerpause schrittweise umgesetzt, so der Plan.
Wie groß die Abhängigkeit vom Gas ist, zeigen Daten, die das Statistische Bundesamt am Donnerstag veröffentlichte. Demnach ist Erdgas der wichtigste Energieträger für Industrie und private Haushalte. 2020 lag der Anteil von Erdgas in der Industrie bei 31,2 Prozent und die privaten Haushalte deckten 2019 rund 41,2 Prozent des Wohnenergiebedarfs mit Erdgas. Im ersten Quartal 2022 wiederum stammten 13 Prozent des erzeugten und eingespeisten Stroms aus Gaskraftwerken. 95 Prozent seines Erdgasbedarfs hatte Deutschland im vergangenen Jahr nach den Angaben importiert.
Im jüngst verabschiedeten EEG-Osterpaket ist bereits die Streichung der Vorschrift für Neuanlagen ab 2023 beschlossen. Weitere gesetzliche Änderungen werden jetzt angestrebt, um dies auch für bestehende Photovoltaik-Anlagen durchzusetzen. So soll die Bedeutung des Erdgases für die Stromversorgung zurückgedrängt werden.
Die 70-Prozent-Begrenzung am Netzeinspeisepunkt soll nun auch für bestehende Photovoltaik-Anlagen fallen. Dies sieht ein neues „Energiesicherungspaket“ des Bundeswirtschaftsministeriums vor.
Aktuell unterliegen Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt Leistung der Regelung, dass am Netzverknüpfungspunkt die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzt wird. Vor dem EEG 2021 betraf es sogar alle Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung. Mit dem EEG-Osterpaket entschieden Bundestag und Bundesrat zu Monatsanfang, dass die Regelung ab dem 1. Januar 2023 für Neuanlagen entfällt.
Im Zuge der sich verschärfenden Gas-Krise und drohenden Engpässen bei der Stromversorgung ist die Bundesregierung wohl nochmal in sich gegangen. Am Donnerstag stellte der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ein zusätzliches „Energiesicherungspaket“ vor. Es besteht im Kern aus drei Elementen: Die Befüllung der Gasspeicher wird noch einmal gestärkt, der Erdgasverbrauch in der Stromerzeugung gesenkt sowie Effizienz- und Einsparmaßnahmen ausgeweitet.
Als Maßnahme zur Senkung des Erdgasverbrauches sollen die Erneuerbaren einen stärkeren Beitrag leisten, um Erdgas aus dem Strombereich zu verdrängen. Dabei stünden Biomasse und Photovoltaik im Fokus. Insbesondere die Biogaserzeugung solle ausgeweitet werden, indem unter anderem die vorgegebenen jährliche Maximalproduktion der Anlagen ausgesetzt wird, erklärte das Ministerium. Damit die Photovoltaik-Anlagen ebenfalls mehr Strom einspeisen können, sei angestrebt, die 70 Prozent-Kappungsregel für Bestandsanlagen zu streichen. „Derartige Maßnahmen verlangen gesetzliche Änderungen, die eng innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden“, hieß es aus dem Ministerium weiter. Die Maßnahmen für das „Energiesicherungspaket“ würden in den kommenden Wochen und nach der Sommerpause schrittweise umgesetzt, so der Plan.
Wie groß die Abhängigkeit vom Gas ist, zeigen Daten, die das Statistische Bundesamt am Donnerstag veröffentlichte. Demnach ist Erdgas der wichtigste Energieträger für Industrie und private Haushalte. 2020 lag der Anteil von Erdgas in der Industrie bei 31,2 Prozent und die privaten Haushalte deckten 2019 rund 41,2 Prozent des Wohnenergiebedarfs mit Erdgas. Im ersten Quartal 2022 wiederum stammten 13 Prozent des erzeugten und eingespeisten Stroms aus Gaskraftwerken. 95 Prozent seines Erdgasbedarfs hatte Deutschland im vergangenen Jahr nach den Angaben importiert.
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